Satzung

Briefmarkensammlerverein e.V. Speyer in Bund Deutscher Philatelisten e.V. c) durch Ausschluss. Ein Mitglied kann nur ausgeschlossen werden, wenn es ehrenrührig oder vereinsschädigend verhält oder wenn es mit Mitgliedsbeiträgen länger als 9 Monate in Verzug ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach vorangegangener Anhörung des oder der Betroffenen. Gegen die Ausschlussentscheidung ist die Berufung an die Jahreshauptversammlung oder an einer an einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zulässig. Bis zu dieser Entscheidung ruhen alle Rechte des betroffenen Mitgliedes. Ein Ausschluss entbindet den Betroffenen nicht von offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein. § 6 Beitrag Jedes Mitglied ist verpflichtet den Vereinsbeitrag zu leisten. Dieser wird jährlich in der Jahreshauptversammlung festgesetzt. Der Jahresbeitrag ist in einer Summe innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres zu entrichten. Neue Mitglieder sind innerhalb von drei Monaten nach Eintritt zur Zahlung des anteiligen Jahresbeitrages verpflichtet. Der Vorstand ist ermächtigt, auf Antrag in besonders gelagerten Fällen (z.B. Arbeitslosigkeit, Studium) den Beitrag zu ermäßigen. Ehrenmitglieder sind ohne Einschränkung der Mitgliederrechte beitragsfrei. § 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: a) die Jahreshauptversammlung b) die außerordentliche Mitgliederversammlung c) der Vorstand Weitere Organe können für spezielle Aufgaben vom Vorstand bei Bedarf bestellt werden.

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