Satzung

Briefmarkensammlerverein e.V. Speyer in Bund Deutscher Philatelisten e.V. Vorstandsmitglied schriftlich eingereicht und von mindestens einem Viertel aller Mitglieder unterschrieben sein. Das Vereinsvermögen wird nach einer Auflösung unter den Mitgliedern, die mindestens eine fünfjährige Mitgliedschaft beim Briefmarkensammlerverein Speyer e.V. nachweisen können, aufgeteilt. § 13 Gerichtsstand Für alle Stetigkeiten aus dem Vereinsverhältnis ist der Gerichtsstand Speyer. § 14 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 14.03.1989 außer Kraft. Die Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 10.März 2020 angenommen. Speyer den 10. März 2020

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