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Übergang der Bayerischen Post auf die Deutsche Reichspost am 1. April 1920

Nach Abdankung Kaiser Wilhelms II. wurde im November 1918 in Berlin die Republik ausgerufen. Wegen der unruhigen Lage in Berlin tagte die verfassungsgebende Versammlung in Weimar. Am 11. Au­gust 1919 trat die Weimarer Verfassung in Kraft, in deren Artikel 88 zu lesen war: „Die Postwertzeichen sind für das ganze Reich gleich“.

Für den bayerischen Post­ Sonderstatus zeichnete sich damit das Ende ab. Der Übergang auf die Deutsche Reichspost sollte am 1. April 1921 erfolgen. Überraschenderweise wurde der Termin um ein Jahr auf den 1. April 1920 vorverlegt.

Das bedeutete für Bayern, dass für eine schon lange geplante Markenausgabe, sollte sie noch vor dem 1. April 1920 erscheinen, größ­te Eile geboten war. So kamen am 14. Februar die ersten Marken der sogenannten Abschiedsausgabe (Mi­Nr. 178­195) an die Schal­ter, am 30. März die beiden letzten Werte zu je 2 ½ Mark. Schon ab April wurden die Neuauflagen der Abschiedsausgabe mit dem Auf­ druck „Deutsches Reich“ versehen.

Ab 1. April 1920 galten sämtliche Ausgaben des Deutschen Rei­ ches auch in Bayern. Das bayerische Post-­Reservatrecht hatte aufgehört zu existieren, das Deutsche Reich war postalisch eine Einheit.

 

1. April 1920: Ortsbrief „Kai­serslautern“ vom Ersttag der Reichspost­ Hoheit in der bayerischen Pfalz, mit drei­ mal 5 Pfg. „Ludwig“ (Mi­ Nr. 95) als Nachverwen­dung richtig frankiert. Geschrieben wurde der Brief in Eselsfürth.

 

 

Die bayerische Abschiedsausgabe wurde jedoch nicht schlagar­tig ungültig, sondern ihr wurde noch eine Verwendungsdauer von drei Monaten bis zum 30. Juni 1920 gewährt. Das galt auch für die übrigen damals gültigen bayerischen Briefmarken „Ludwig“ (Mi­Nr. 94­115), „Ludwig/Volksstaat“ (Mi­Nr. 116­135) und „Ludwig/ Freistaat“ (Mi­Nr. 152­176). Weiter verwendet konnten auch die sog. Aufbrauchausgaben, das sind die 3 Pfg. (Mi­Nr. 60), die 5 Pfg. (Mi­ Nr. 61 und 75) und die 10 Pfg. (Mi­Nr. 56) der bayerischen Wappen­ ausgaben, die seit 28. Januar 1920 wieder gültig waren. Auch die Aufdruckmarken 20 auf 3 Pfg. braun (Mi­Nr. 177) durfte bis zum 30. Juni 1920 verwendet werden. Für die bayerischen Ganzsachen galt die Übergangszeit nur bis 31. Mai 1920, einen Monat kürzer als für die Marken. Doch sie konnten bis zum 31. Oktober 1921 gegen Reichspostwertzeichen eingetauscht werden. Bayerische Marken hatten wir also nur bis zum 31. März 1920, ab 1. April 1920 waren die bayerischen Marken „Reichspostmarken“.

Schon am 6. Mai 1920 wurden die Postgebühren infolge der ho­hen Belastungen durch den verlorenen 1. Weltkrieg kräftig erhöht. Die Ermäßigungen im Ortsverkehr entfielen. Postkarten kosteten jetzt 30 Pfg. statt 15 Pfg., einfache Briefe 40 Pfg. statt 20 Pfg., die Einschreibegebühr 50 Pfg. statt 30 Pfg. usw.

 

9. April 1920: Bayerische Postkarte P114I, jetzt unter der Reichspost­ Hoheit.

 

 

 

 

 

6. Mai 1920: Vom Ersttag der Portoerhöhung, einfacher Fernbrief von Pirmasens an das Bürgermeisteramt in Hei­delberg (Handschuhsheim wurde gestrichen) aus der Reichspost­ Hoheit, mit reiner Ludwig ­Nachverwendung Mi­ Nr. 96 (4 x 10 Pfg.) richtig frankiert. Der Brief im Fern­ verkehr kostete jetzt 40 Pfg.

 

 

 

 

 

18. Mai 1920: Mit 5 Pfg. Ab­schiedsausgabe (Mi­Nr. 178) und 10 Pfg. Aufbrauchausga­be (Mi­Nr. 56) auf 30 Pfg. auffrankierte bayerische Postkarte P114 unter Reichsposthoheit mit Stem­pel Neustadt..

 

 

 

 

10. Juni 1920: Kaiserslauterer Ortsbrief aus der Übergangs­ zeit, mit 40 Pfg. Reichspost­ Marken (Germania) richtig frankiert Ortbriefe und einfa­che Fernbriefe kosteten das gleiche = 40 Pfennig

 

 

 

 

 

12. Juni 1920: Einschreibe­ Brief von Lauterecken nach Kaiserslautern, mit 90 Pfg. Mischfrankatur überdruckter bayerischer Abschiedsausgabe und Reichspost­ Marken (Ger­mania) richtig frankiert = Fern­brief 40 Pfg. + Einschreiben 50 Pfg.